Änderungsabnahmen in Wolfsburg

Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO.

Änderungen am Fahrzeug prüfen lassen

Für abnahmepflichtige Fahrzeugänderungen bieten wir Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO an.

Bitte bringen Sie die zu der Änderung gehörenden Unterlagen mit. Bei Fragen zu einer konkreten Änderung rufen Sie uns vorab an.
05361 8912790